Appendice 2
Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 346 pages
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sollen nicht selbständig auf Fahrbahnen von stark belasteten Strassen verkehren. Es soll ihnen aber in Begleitung einer erwachsenen Person ermöglicht werden.
Die folgende Übersicht zeigt die aktuelle und die von uns angestrebte Regelung.
Public Wie bfu.
Health
Schweiz
Stiftung Abs. 1b:
Schweiz … 3. der Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn entlang der Fahrbahn Trottoirs sowie Fuss-Mobil und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benützung gering ist.
Begründung:
Auf verkehrsarmen Nebenstrassen soll mit FäGs die Fahrbahn benützt werden dürfen, auch wenn ein Trottoirs vorhanden ist. Bei solchen Strassen sind erfahrungsgemäss Trottoirs häufig weder ausreichend breit noch in ausreichender Qualität vorhanden, um die gefahrlose Benützung mit FäGs zu gewährleisten. Und Fuss- und Radwege kommen sehr selten entlang verkehrsarmer Nebenstrassen vor, deshalb kann auf diese Einschränkung verzichtet werden.
Abs. 4:
Kinder sollen in Begegnungszonen fäG ohne Begeleitung erwachsener Personen nutzen dürfen (Spiel). Deshalb beantragen wir, den Abs. 4 zu streichen.
SVLT zu Ziff. 4: Nachts und bei schlechter Sicht ist reflektierende Kleidung zu tragen.
BUL zu Ziff. 4: Kinder mit fahrzeugähnlichen Geräten bis Alter 7 müssen von Erwachsenen
begleitet werden. Wir sind der Ansicht, dass hier das Alter 6 zu verantworten ist.
SIK Wie BUL.
Kinder bis zum Alter von 7 Jahren dürfen fahrzeugähnliche Geräte nur abseits der Strasse benützen. (SVLT)
Mobilitan Nous refusons l‟interdiction faite aux enfants de moins de 7 ans d‟utiliser des engins t.org assimilés à des véhicules. Il est excessif d‟interdire. Il peut exister de nombreuses
situations qui entrent dans cette catégorie sans que cela pose un problème de sécurité.
Netzwerk 1 Fahrzeugähnliche Geräte dürfen als Verkehrsmittel benützt werden: Kind und a. auf den für Fussgängerinnen und Fussgängern bestimmten Verkehrsflächen;
Verkehr b. auf
1. Radwegen;
2. Der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen sowie von Nebenstrassen, wenn das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benützung gering ist. (Neu)
3. Der Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn entlang der Fahrbahn Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen das Vorkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist.
Begründung:
Dass es sich hier - im Gegensatz zu Artikel 8 um eine spezielle Nutzung fahrzeugähnlicher Geräte handelt, sollte bereits im Titel verdeutlicht werden. Wünschbar wäre ein eigener Paragraph innerhalb der Begriffe (siehe Vorschlag unter Ziff. 3.2)