DE-OCF_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3_(en_allemand)

Consultation 2010/109: Révision partielle de l'ordonnance sur les chemins de fer (OCF) et de ses dispositions d'exécution (DE-OCF); Intégration, dans l'OCF et les DE-OCF, de l'ordonnance sur les installations électriques des chemins de fer (OIEC) et de leurs dispositions d · 23 pages

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Sicherheitsbetrachtungen

Im ersten Satz AB 34.3 Ziffer 4.2.2 werden die Rahmenbedingungen erläutert, unter welchen die baulichen Bedingungen zu erfüllen sind. Diese Rahmenbedingungen sind:

- Einspurstrecken: Unter Betrachtung der genannten Sicherheitsprinzipien weisen

kompliziertere Fälle eine höhere Gefahr (bzw. höheres Gefährdungsbild) für die Reisenden auf und werden deshalb als nicht zulässig beurteilt.

- Einfache betriebliche Verhältnisse: Die als nicht einfache betriebliche Verhältnisse

erläuterten Kriterien sind unter Ziffer 4.2.1 aufgelistet. Dazu gehören auch weitere besondere Fälle, welche bei der betrieblichen Planung des Bahnhofs nach AB 34.3 Ziffer 3.1 auftreten können.

- über ein Gleis: Wie aus der Abbildung 3 ersichtlich ist, funktioniert das System nur

beim Überqueren von lediglich einem Hauptgleis.

Die baulichen Bedingungen, welche zu erfüllen sind, werden in den folgenden Grundsätzen festgelegt:

- Klare Lenkung der Reisenden,

- Unterscheidung zwischen dem sicheren Bereich und dem Gefahrenbereich,

- Verminderung der Risiken.

Lenkung der Reisenden: Die Zugangswege zu den Einsteigestellen sind nach den örtlichen Gegebenheiten leicht erkennbar anzuordnen. Im umgekehrten Sinne sind die Wege zu den Ausgängen zu verstehen.

Bei der Verminderung der Risiken, spielen auch die Anzahl der Reisenden und der Züge eine massgebende Rolle. Der Einfluss dieser Faktoren soll bei der Herstellung der betrieblichen Planung (Ziffer 3.1 AB 34.3) berücksichtigt werden.

Zur Bedingung a.:

„Die Abläufe sind mittels einer Sequentialisierung (Abfolge aufeinander bezogener Ereignisse/Zustände) aller Phasen des Betriebs, der Sicherungsanlagen und des Verhaltens der Reisenden aufzuzeigen“.

Um die im Titel der Ziffer 4.2 der AB 34.3 genannte Zuteilung verwirklichen zu können, sind die verschiedenen betrieblichen und fahrdienstlichen Abläufe und die Ströme Reisenden zu verdeutlichen. Die Darstellung dieser Verdeutlichung über die Zeitachse wird präzise Sequentialisierung genannt.

Bei den herkömmlichen Bahnhöfen, die einen sicheren Hausperron und einen schmalen Zwischenperron besitzen (s. Ziffer 4.4.2 der AB 34.3) und unter Berücksichtigung der bekannten Regelungen zum Betrieb eines solchen Bahnhofs (AB-EBV AB 39.3.a Ziffer 11 schliesst zusätzliche Risiken (z. B.: gleichzeitige Einfahrten) aus und FDV R 300.6 § 5 setzt die fahrdienstlichen Regelungen zum Einfahrt in einen solchen Bahnhof) kann in der Mehrheit der Fälle die Sequentialisierung standardisiert werden.

Bei den Bahnhöfen die einen sicheren Hausperron und einen sicheren breiten Zwischenperron besitzen (s. Ziffer 4.2.3 der AB 34.3) hängt die Sequentialisierung stark

Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 14 von 23