Bericht VRV

Consultation 2018/68: Modifications des règles de la circulation routière et des règles de la signalisation · 11 pages

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1. Grundzüge der Vorlage

1.1. Ausgangslage

Anlass für die vorliegende Revision bilden folgende Begehren, die im Rahmen des Vemehmlassungsverfahrens zur Diskussion gestellt werden sollen:

Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Anhängerzügen auf 100 km/h. Dieses Anliegen entspricht den Interessen von verschiedenen Verkehrsverbänden. Die Mass nahme wurde von Bürgern in zahlreichen Eingaben gefordert und bildet auch den Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses (17.3100 Motion Burkart, Erhöhung der Höchstgeschwin digkeit von 80 km/h auf 100 km/h auf Schweizer Autobahnen für Motorwagen mit Anhänger).

- Entsprechend der Stellungnahme des Bundesrats zur Interpellation Walti (16.3524, Rechts überholen auf Autobahnen zulassen. Rechtssicherheit und Verkehrsfluss verbessern) wird die Aufhebung des Rechtsvorbeifahrverbots zur Diskussion gestellt.

Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bei stauendem Verkehr. Das Anliegen stammt von der Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direkteren (KSSD).

- Entsprechend der von National- und Ständerat angenommenen Motion der Kommission für Ver kehr und Femmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) soll der Alkoholausschank und -verkauf auf Autobahnraststätten erlaubt werden (17.3267 Motion KVF-N, Für gleich lange Spiesse. Ver kauf und Ausschank von Alkohol auch auf Autobahnraststätten zulassen).

1.2. Die beantragten Neuregelungen

1.2.1. Verkehrsfluss

Die Vorlage enthält Änderungsvorschläge, die den Verkehrsfluss erhöhen sollen:

- Es soll eine den Nachbarstaaten Deutschland und Österreich weitestgehend entsprechende Regelung zur Bildung der Rettungsgasse eingeführt werden.

- Das Rechtsvorbeifahren soll auf Autobahnen und Autostrassen erlaubt werden. Weiterhin ver boten bleibt aber das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen.

- Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Anhängerzügen auf 100 km/h.

Eingeführt werden soll ebenfalls das sogenannte Reissverschlussprinzip. Die Pflicht, frühzeitig einzuspuren, soll auf Abbiegevorgänge eingeschränkt werden und keine Anwendung mehr fin den, wenn ein Fahrstreifen aufgehoben wird und dieser deshalb verlassen werden muss. Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen ist abwechslungsweise der Übergang auf den be nachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen.

1.2.2. Langsamverkehr

Andere Vorschläge betreffend den Langsamverkehr

Kindern bis 12 Jahren soll es künftig erlaubt sein, mit der gebotenen Vorsicht auf Fusswegen und Trottoirs Velo zu fahren.

- Die fahrzeugähnlichen Geräte sollen präziser definiert werden.

1.2.3. Rechtsgrundlage für Informatikapplikationen

Aus effizienz- und datenschutzrechtlichen Gründen soll zudem eine rechtliche Grundlage für den Be trieb von Fachanwendungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Sonntags- und Nachtfahrbewil ligungen sowie für Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte geschaffen wer den.