Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 195Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
Opendata.ch: Wir fordern, dass die Mobilitätsanbieterinnen (insb. auch private Unternehmen) dazu verpflichtet werden, relevante Mobilitätsdaten (gemäss Ziff. 4.1.3.1 und 4.1.5.1 erl. Bericht) bereitzustellen, damit diese über die NADIM als Open Data zur Verfügung gestellt werden können. Nur so wird gegenüber der bestehenden Lösung ein signifikanter Mehrwert geschaffen, der Innovation fördert und dem internationalen Vergleich standhält.
SG: Die abschliessende Beurteilung dieser Frage stellt sich als schwierig dar. Einerseits sollte für eine fruchtbare Mobilitätsdateninfrastruktur sichergestellt werden, dass genügend Daten zur Verfügung gestellt werden. Andererseits besteht auch ohne Lieferpflicht bereits ein starker Anreiz zur Datenlieferung, indem insbesondere Mobilitätsanbietende die Sichtbarkeit ihrer Angebote auf der immer wichtiger werdenden digitalen Ebene erhöhen können.
SIA: Die freiwillige Zurverfügungstellung wird den Prozess verlangsamen. Ebenfalls wird die Datenqualität stark abhängig bleiben von den Teilnehmenden und es wird schwierig, vergleichbare Daten zu erhalten.
SP: Wir halten die bedingungslose Gleichbehandlung nicht für zwingend. Der Nutzen für die Allgemeinheit sollte eine Rolle spielen, z.B. bei der Priorisierung. Zu überlegen ist, die Freiwilligkeit von den Grundsätzen zu streichen. Denn jene Daten, die der Gesellschaft Nutzen bringen, sollten verpflichtend zu liefern sein, etwa auch Daten, welche für Umweltmassnahmen oder die Raumplanung nutzbar sind.
VS : C'est dommage car la qualité des données ne sera pas uniforme sur l’ensemble du territoire. Il s’agirait de fixer un minimum obligatoire de données.
Non – « Il y a des craintes fondamentales. »
EPFL: So formuliert sind wir zwar einverstanden; allerdings ist diese Frage nicht ehrlich gemeint, denn bei den sogenannten Kerndaten werden die ÖV Betreiber via Personenbeförderungsgesetz gezwungen, betriebsrelevante Informationen und unternehmensrelevantes strategisches Wissen als Open Data zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist also gar nicht gegeben. Wir erlauben uns hier einen kritischen Hinweis auf die oft suggestive und manchmal tendenziöse Formulierung der Fragen.
Question 14c : Exigences pour la MODI – Nouvelles obligations de fourniture
Contrairement au principe du caractère facultatif, seriez-vous favorable à l’introduction de nouvelles obligations de fourniture de données sur la mobilité pour les services suivants (entraînant éventuellement une révision de la Constitution nécessaire à cet effet) ?
Pour les pouvoirs publics
Remarques des parties favorables
Oui – « Une obligation de fourniture est nécessaire pour les pouvoirs publics, car elle permet d’obtenir une qualité des données appropriée et encourage les OGD ainsi que l’innovation. »
195/276 BAV-D-318B3401/238