Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 196Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
AMAG: Eine Einlieferungspflicht im Sinne der öffentlichen Infrastruktur macht absolut Sinn für alle Institutionen der öffentlichen Hand sowie für öffentlich konzessionierte bzw. subventionierte Mobilitätsanbieter (auch über Finanzierungs- und Fördergefässe wie KOMO oder ESÖV etc.) oder Besitzer von systemrelevanten Mobilitätsdaten für ein Verkehrssystem:
AR, BPUK/KöV, LU, OW, PRO VELO, Schweiz Mobil, UR: Für die noch zu definierenden Kerndaten erachten wir eine Lieferpflicht als gerechtfertigt.
BE: Der Kanton Bern geht davon aus, dass das Interesse der künftigen Nutzenden stark abhängig ist von der Qualität und Vollständigkeit der Daten. Ohne die nötige Datenqualität besteht bei den Nutzenden wenig Interesse einer Anbindung ihrer Systeme an die NADIM. Flankierend zu einer Datenlieferungspflicht sollten die Datenlieferanten (inkl. Kantone) insbesondere in der Aufbauphase durch den Bund unterstützt werden. Den Datenlieferanten ist bei der Umsetzung von neuen Vorgaben u.a. finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur so kann termingerecht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der MODI die nötige Datenqualität sichergestellt werden.
GE : Pour que le système fonctionne il doit y avoir un noyau de données de base obligatoire et complet. Cependant, il est essentiel de mettre en place des incitations et d'impliquer les acteurs.
MOVI+, TRAVYS : il s'agit de montrer l'exemple afin de convaincre les acteurs privés.
Opendata.ch: Wir befürworten eine Einlieferungspflicht, um die relevanten Mobilitätsdaten als Open Government Data veröffentlichen zu können.
Post: Open Government Data ist zu fördern.
WEKO: Durch eine im MODI statuierte Einlieferungspflicht für Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand steigt automatisch der Nutzen einer solchen Mobilitätsdatenplattform und die öffentliche Hand könnte eine Vorreiterrolle einnehmen. Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Je mehr mobilitätsrelevante Daten auch von Bund, Kantonen und Gemeinden über MODI bereitgestellt und genutzt werden können, desto mehr Innovationen und Effizienzverbesserungen dürften entstehen. Die negativen Auswirkungen bzw. anfallenden Kosten für die öffentliche Hand bei einer Einlieferungspflicht schätzt die WEKO im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen als gering ein.
Oui – « À certaines conditions, notamment que le travail occasionné soit approprié et que le traitement des données soit sûr. »
FR : Pour autant que cela n’entraine pas pour les pouvoirs publics de dépenses supplémentaires pour la récolte et la fourniture des données non compensées par des bénéfices équivalents.
FRS : Cette obligation ne devrait toutefois pas générer une obligation de récolter des données supplémentaires, ni créer de coûts disproportionnés, notamment à charge des communes et des cantons.
swisscleantech: Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Daten so gesichert und anonymisiert werden, dass keine Rückschlüsse auf Geschäftsinteressen zugelassen werden.
TI: Solo nel caso in cui siano classificati come “essenziali” dati attualmente non soggetti a obbligo di fornitura in altri ambiti (dati del TP / geodati). In questo modo la NADIM può essere resa più attrattiva anche per altri fornitori/utenti (privati in particolare).
196/276 BAV-D-318B3401/238