Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 199Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

TRAVYS : Oui mais l’utilisation de ces données doit être payantes pour ceux qui fournissent pas de données de mobilité mais les utilisent.

VBZ: Die Einlieferungspflicht ist für die VBZ eine Alternative, weil sich das Prinzip der Freiwilligkeit unseres Erachtens nicht vollständig diskriminierungsfrei umsetzen lässt. Die Einlieferungspflicht muss an eine Nachfrage gekoppelt sein.

Motif des parties défavorables

Non – « Il y aurait enfreinte au principe du caractère facultatif. »

SBB, TPG, VöV: Freiwilligkeit und Gleichbehandlung müssen als Prinzipien gesetzlich festgehalten und konsequent angewendet werden.

SBB: Die umfassende Kompetenzdelegation an die MDA kommt einem Blankocheck gleich. Weil der Lieferumfang für Kerndaten von der MDA definiert wird und sich in der schnelllebigen Datenwelt zwangsläufig dynamisch entwickelt, wird eine Teilnahme an NADIM unberechenbar und birgt ein hohes Risiko für datenbasierte Geschäftsmodelle. Eine allfällige Definition von Kerndaten müsste auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Weiter wird auch der Grundsatz der Freiwilligkeit durch die weitreichenden Kompetenzen der MDA stark relativiert. Freiwilligkeit muss deshalb als Grundsatz gesetzlich festgehalten werden und gleichermassen für private wie konzessionierte Mobilitätsanbieter gelten.

Generell müssen bei einer Teilnahme an NADIM gleiche Rechte und Pflichten für private Akteure und öV-Unternehmen gelten. Der öV ist bereits heute verpflichtet, gewisse Daten als Open Data zur Verfügung zu stellen. Es darf nicht sein, dass diese faktische Ungleichbehandlung des öV mit NADIM willkürlich ausgebaut wird. öV-Unternehmen sind für ihr Datenmanagement genauso auf Rechtssicherheit angewiesen, wie private Unternehmen. Die SBB erwartet, dass klare gesetzliche Prinzipien zur Freiwilligkeit sowie zur Gleichbehandlung stipuliert werden, die für alle Akteure gleichermassen gelten.

VöV: Aus den bestehenden gesetzlichen Pflichten, die aus dem PBG und der FPV für konzessionierte Transportunternehmen bezüglich der Veröffentlichung von gewissen Daten resultieren, darf nicht die Pflicht zur Nutzung der MODI abgeleitet werden. Im Weiteren ist die Reziprozität von Rechten und Pflichten aller Akteure sicherzustellen.

Pour les entreprises privées ?

Remarques des parties favorables

Oui – « L’obligation doit être valable au même titre pour toutes les parties concernées. »

Post : Ja, insbesondere im Sinne der Diskriminierungsfreiheit gegenüber den öffentlich konzessionierten und subventionierten Mobilitätsanbietern: Für alle bewilligungspflichtigen Mobilitätsdienstleistungen mit dem Argument einer effizienten und nachhaltigen Nutzung von Infrastruktur, dem öffentlichen Raum und Transportmitteln.

TPG : Dans l’objectif de la mise en place de MaaS (Mobility as a Service) par exemple, nous sommes favorables à une obligation de fourniture dans le chef des entreprises privées pour les typologies de mobilité telles que VLS, trottinettes, carsharing.

199/276 BAV-D-318B3401/238