Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine

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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme

den Zigarettenherstellern eine Übergangsfrist von 18 Monaten gewährt, Kalifornien 15 Monate und Finnland 16,5 Monate. Die Europäische Kommission hat der europäischen Zigarettenindustrie bei der Einführung des LIP-Standards in der Europäischen Union ebenfalls eine Frist von 12 Monaten zugestanden.

In der Schweiz können wir die Erfahrungen unserer in der EU ansässigen Firmen leider nicht nutzen. Der erste Grund dafür liegt darin, dass der überwiegende Anteil der von BAT in der Schweiz vertriebenen Tabakprodukte in unserem Werk in Boncourt im Kanton Jura hergestellt wird. Die Zigaretten, die wir in der Schweiz verkaufen, werden daher nicht aus unseren Fabriken ausserhalb der Schweiz importiert. Des Weiteren stellt BAT Switzerland Tabakerzeugnisse her, die ausschliesslich in unserem Land konsumiert werden, wie zum Beispiel die Zigarettenmarken Parisienne oder MaryLong. Diese Produkte entsprechen noch nicht den LIP-Standards.

Schliesslich verpflichtet Artikel 28, Absatz 2 lit. a des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung die schweizerischen Hersteller von Tabakfabrikaten zur Übernahme des Ernteertrags des schweizerischen Inlandtabaks. So enthalten auch die in unserem Werk in Boncourt für den schweizerischen Markt hergestellten Tabakerzeugnisse schweizerischen Inlandstabak. Hierin besteht ein Unterschied zu den Zigaretten, die in unseren europäischen Werken hergestellt werden, die seit einigen Wochen dem LIP-Standard unterliegen. Es versteht sich daher von selbst, dass die in der Schweiz vertriebene Mischung der Zigaretten (Tabakmischung) leicht von den Zigaretten der gleichen Marke, die in den Nachbarländern vertrieben werden, abweicht.

Diese schweizerische spezifische Besonderheit spricht daher dafür, eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, die wir für die Einführung der LIP-Standards für die Zigaretten, die wir für den schweizerischen Markt in Boncourt produzieren, auf zwölf Monate schätzen. Der Prozess, der die Entwicklung, die Herstellung und die Prüfung der LIP-Zigaretten umfasst, erfordert im Einzelnen folgende technische Etappen:

I) Einrichtung von Labors für die Tests der Verlöschungseigenschaften

Die Tabakerzeuger, die den LIP-Standards entsprechende Produkte herstellen werden, benötigen Folgendes:

i) Zugang zu Labors für die Tests der Verlöschungseigenschaften,

ii) oder Einrichtung dieser Labors für die Durchführung der Tests zum Nachweis der Konformität mit den Standards. Derzeit gibt es relativ wenige externe Labors in Europa, die für diesen Zweck geeignet sind.

Für die Einrichtung der erforderlichen Mittel und die Entwicklung der Tests in den zugelassenen Labors benötigt die Industrie daher die Details der Standards. Aufgrund der in der Europäischen Union und den anderen betroffenen Märkten gewonnenen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass die Tests der Verlöschungseigenschaften, um sie korrekt durchzuführen, etwa 6 bis 8 Monate dauern werden. Das erforderliche Personal muss entweder eingestellt oder in der Durch-