Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/29: Modifica dell'ordonanza del 12 aprile 1995 sulla compensazione dei rischi nell'assicurazione malattie (OCoR) · 39 pagine
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schon administrative Vereinfachungen erzielt werden sollen (was wir seitens des sgv selbstverständlich sehr begrüssen würden), ist danach zu trachten, das System als Ganzes einfacher auszugestalten und nicht bloss einige wenige Ausnahmen vorzusehen. Zudem befürchten wir, dass mit den vorgeschlagenen Ausnahmen neue Anreize für eine Risikoselektion geschaffen werden könnten, was in Widerspruch zur eigentlichen Zielsetzung der Vorlage stehen würde.
Der Vorstand der SP60+ unterstützt das Bestreben des Bundesrates der heutigen Dis- SP60+ kriminierung von älteren und an chronischen Erkrankungen leidenden Menschen durch die gezielten Risikoselektion der Krankenversicherer mit einer Erweiterung des Risikoausgleichs zu begegnen. Wir müssen jedoch feststellen, dass mit der Vorlage zwar ein Schritt in die richtige Richtung eingeleitet wird, die vorgeschlagenen Massnahmen der Komplexität des Risikoausgleichs noch nicht gerecht werden. Aus unserer Sicht braucht es weitergehende Kriterien, als den Hinweis auf die Medikamentenkosten.
Grundsätzlich erachten wir das gewählte Vorgehen zweckmässig, insbesondere weil der Bundesrat nun auf dem Verordnungsweg den Risikoausgleich mit weiteren Kriterien griffiger ausgestalten kann und hoffen dass er davon auch zeitnah Gebrauch machen wird. Wir weisen darauf hin, dass die Jagd auf Gesunde und die Ausgrenzung der Kranken muss für die Krankenversicherungen dringend Einhalt geboten im Interesse einer sozialen und gerechten Gesundheitsversorgung. Gerade deshalb unterstützt die SP60plus die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse, denn damit könnte diesem Anliegen wirksam begegnet werden.
Wir unterstützen - grundsätzlich und ohne in die Details der Verordnungsänderung ein- SRK zutreten - einen verbesserten Risikoausgleich in der Grundversicherung und begrüssen es, wenn die vorgeschlagenen Anpassungen möglichst schnell und zum Vorteil der Krankenversicherten eingeführt und umgesetzt werden. Insbesondere auch die Änderung bezüglich Datentransfer zwischen den Versicherern bzw. dass der bisherige Datenaustausch über die zentrale Meldestelle teilweise wegfällt, scheint uns im Sinne eines optimierten Datenschutzes eine richtige Massnahme zu sein.
Der SSR stellt fest, dass der aktuell geltende Risikoausgleich weiterhin zu wenig diffe- SSR renziert die Morbidität der Patienten berücksichtigt. Für den SSR ist es zwingend, dass die Indikatoren Alter und Geschlecht sowie Aufenthalt im Spital oder Pflegeheim rasch möglichst mit zusätzlichen Morbiditätsindikatoren wie die vorgesehenen pharmazeutischen Kostengruppen ergänzt werden. Das gewählte Vorgehen ist unseres Erachtens zweckmässig. Der Bundesrat hat nun die Möglichkeit, auf dem Verordnungsweg weitere Kriterien einzufügen, eine unerwünschte Risikoselektion zu unterbinden und den Risikoausgleich je nach vorhandenen Datensammlungen zu verfeinern. Wir hoffen, dass mit den vorgesehenen Massnahmen die richtigen Anreize für ein qualitativ gutes und kostenbewusstes Krankenmanagement gesetzt werden. Die Jagd auf Gesunde und die Ausgrenzung der Kranken muss für die Krankenversicherungen unattraktiv gemacht werden.
Die VASOS unterstützt das Bestreben des Bundesrates, dass der heutigen Diskriminie- VASOS rung von älteren und an chronischen Erkrankungen leidenden Menschen durch die gezielte Risikoselektion der Krankenversicherer mit einer Erweiterung des Risikoausgleichs begegnet werden soll. Die Vorlage ist zwar ein Schritt auf diesem Weg, doch müssen wir leider feststellen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen den vielschichtigen Problemen des Risikoausgleichs noch nicht gerecht werden. Aus unserer Sicht braucht es dringend weiterführende Kriterien als den Hinweis auf die Medikamentenkosten. Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass die Faktoren zur Einteilung in Risikogruppen nach wie vor ungenügend sind. Grundsätzlich erachten wir das gewählte Vorgehen als zweckmässig, insbesondere weil der Bundesrat nun auf dem Verordnungsweg den Risikoausgleich mit weiteren Kriterien griffiger ausgestalten kann und hoffen dass er davon auch zeitnah Gebrauch machen wird. Wir weisen darauf hin, dass der Jagd auf Gesunde und der Ausgrenzung der Kranken muss für die Krankenversiche-