Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/29: Modifica dell'ordonanza del 12 aprile 1995 sulla compensazione dei rischi nell'assicurazione malattie (OCoR) · 39 pagine

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Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore

Die Kantone sind von der Regelung nicht direkt betroffen. Wir sind damit einverstanden.

Le gouvernement neuchâtelois est en mesure d'effectuer le commentaire suivant. D'une NE manière générale, on ne peut que se réjouir de l'ancrage d'un critère supplémentaire

dans la compensation des risques. Il ne manquera certainement pas d'apporter davan-

tage de transparence et de limiter un peu plus la sélection des risques pratiquée par de trop nombreux assureurs.

Aufgrund der eindeutig zu knappen Anhörungsfrist lehnen wir die Vorlage aus grund- NW sätzlichen Überlegungen ab.

Es nachvollziehbar, dass die Einführung eines zusätzlichen Morbiditätsindikators in OW Form von pharmazeutischen Kostengruppen eine längere Vorlaufzeit bedingt. Es ist

daher zu begrüssen, dass mit der vorgeschlagenen, vorläufigen Übergangsregelung der Risikoausgleich trotzdem in nützlicher Frist weiter um einen Morbiditätsindikator verfei-

nert werden kann. Der Einbezug des neuen Indikators erlaubt es, auch kostenintensive

Versicherte, die keinen stationären Aufenthalt im Vorjahr aufweisen, zu erkennen und

die Versicherer entsprechend zu entlasten. Der Anreiz zur Risikoselektion bei Versi-

cherten, die besonders von Risikoselektion betroffen sind, kann damit gesenkt werden.

Insgesamt sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über

den Risikoausgleich zu unterstützen.

Ein gut funktionierender Risikoausgleich setzt voraus, dass den Unterschieden im Ge- SG sundheitszustand der Versicherten möglichst umfassend Rechnung getragen wird. Die

vorgeschlagene Berücksichtigung der Arzneimittelkosten führt zu einer Verbesserung

der Gleichbehandlung der Versicherer und Versicherten in vergleichbarer Situation. Wir unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen und begrüssen die vom Bundesrat

mittelfristig in Aussicht gestellte weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs durch die

Berücksichtigung von pharmazeutischen Kostengruppen.

Aufgrund der mangelnden spezifischen Betroffenheit der Kantone verzichten wir auf SH eine Stellungnahme.

Den Einbezug des neuen Indikators "Arzneimittelkosten im Vorjahr“ und die Revision SO der VORA in zwei Phasen begrüssen wir. Die ausgearbeiteten Bestimmungen erschei-

nen zweckdienlich sowie einfach gehalten und dürften zu einer weiteren, erwünschten

Verfeinerung des Risikoausgleichs führen. In diesem Sinne stimmen wir den vorge-

schlagenen Änderungen ohne weitere Bemerkungen zu.

Wir begrüssen die mittelfristige Ergänzung des Risikoausgleichs mit dem zusätzlichen SZ Morbiditätsindikator der pharmazeutischen Kostengruppen. Die vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung unterstützen wir und erachten sie als zielführend.

Die Verbesserung des Risikoausgleichs erachten wir als notwendig. Es ist nachvoll- TG ziehbar, dass die vorgesehene Einführung eines zusätzlichen Morbiditätsindikators in

Form von pharmazeutischen Kostengruppen eine längere Vorlaufzeit bedingt. Umso

mehr ist es zu begrüssen, dass mit der vorgeschlagenen vorläufigen Übergangsrege-

lung der Risikoausgleich trotzdem innert nützlicher Frist um einen weiteren Morbiditäts-

indikator verfeinert wird. Der Einbezug des neuen Indikators erlaubt es, auch kostenin-

tensive Versicherte, die keinen stationären Aufenthalt im Vorjahr aufweisen, zu erken-

nen und die Versicherer entsprechend zu entlasten. Der Anreiz zur Risikoselektion bei

Versicherten, die besonders von der Risikoselektion betroffen sind, kann damit gesenkt werden. Entscheidend ist, dass mit möglichst wenigen zusätzlichen Risikogruppen ein

Maximum an Kostendifferenzierung erreicht wird.

Die Begründungen der Einteilung der Versicherten in Risikogruppen sind plausibel. Da

der Indikator „Arzneimittelkosten im Vorjahr“ als erste Entscheidfindung betreffend Risikogruppe beigezogen wird, ist die Höhe des Schwellenwerts dieser Kosten entschei-

dend. Dabei fragt sich, ob er in Höhe von Fr. 5‘000.-- korrekt angesetzt ist. In jedem Fall sollte der Schwellenwert monitorisiert werden; er erscheint uns eher zu tief angesetzt.

Typische alters- und geschlechtsspezifische Kosten werden weiterhin über die Indikatoren Alter und Geschlecht differenziert. Die Beibehaltung dieser Differenzierung ist zu