Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/29: Modifica dell'ordonanza del 12 aprile 1995 sulla compensazione dei rischi nell'assicurazione malattie (OCoR) · 39 pagine

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Osservazioni all'articolo 2d

Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore

Die Begründungen der Einteilung der Versicherten in Risikogruppen erscheinen uns GL plausibel.

Le fait de classer les assurés dont les «coûts des médicaments au cours de l'année VD précédente » dépassent CHF 5'000.francs dans un groupe de risque à part, sans les

subdiviser par classes d'âge et par sexe, est discutable. Le rapport explicatif se réfère

certes à des enquêtes menées par I'OFSP avec Ia collaboration des assureurs, mais

aucune preuve chiffrée n'est avancée.

Toutefois, les arguments mentionnés par I'OFSP pour justifier cette décision restent

convaincants. II s'agit d'une catégorie estimée à 2.3% des assurés et Ia subdiviser en

de nombreux sous-groupes pourrait même aboutir à des catégories sans assurés. Sans

compter les coûts de traitements supplémentaires engendrés par Ia multiplication de

catégories.

Dans l'ensemble, nous saluons l'effort entrepris par I'OFSP pour trouver Ia solution Ia

plus simple possible, compte tenu de l'aspect provisoire du nouvel indicateur, estimé à

trois ans au maximum. Cependant, lors de l'audition de Ia version définitive, le départe-

ment de Ia santé et de l'action sociale du canton de Vaud demande que le choix des

nouveaux groupes de risques soit davantage documenté, avec des arguments chiffrés.

Die neue Einteilung der Versicherten in die Risikogruppen ist aus medizinischer Sicht Ärztegesellnicht zu beanstanden. schaft des Kan-

tons Bern Das neue Verfahren mit gänzlichen Verzicht auf eine Unterteilung in Alters- und Ge- curafutura schlechtsgruppen bei versicherten Personen mit Arzneimittelkosten über CHF 5000

beurteilen wir ambivalent: Einerseits lässt sich argumentieren, dass nicht partiell auf die

Anwendung eines Kriteriums verzichtet werden sollte, nur weil ein anderes Kriterium

anhand aktueller Daten die Relevanz des ersten Kriteriums zu "negieren“ scheint. Ande-

rerseits anerkennen wir jedoch, dass das Vorgehen pragmatisch ist und zumindest die

aktuelle Datenlage zeigt, dass die weitere Unterteilung der betroffenen Versicherten

nach Alter und Geschlecht keine weitere Verbesserung mit sich bringt. Aufgrund der

gleichen Argumente - zu kleine Gruppengrössen und vernachlässigbare Kostenunter-

schiede bei Versicherten mit Vorjahresmedikamentenkosten über CHF 5000 wäre kon-

sequenterweise auch bei den Versicherten mit stationärem Aufenthalt im Vorjahr unter-

halb der Medikamentenkostenschwelle eine Reduktion der Anzahl Alters- und Ge-

schlechtsgruppen sinnvoll, um Zufallsschwankungen zu vermeiden.

Die statistischen Probleme, die sich wegen zu kleiner Gruppengrössen ergeben, sind

Folge des heutigen Zellenansatzes, der als Methode für einen Risikoausgleich mit Ein-

bezug von Morbiditätskriterien, wie er vom Gesetz gefordert wird, schon heute an seine

Grenzen stösst. Es sind daher neue Wege zur Überwindung dieser Probleme zu prüfen.

Die neue Einteilung der Risikogruppen ist das Kernstück der Revision. Gemäss Verord- FMH nungsentwurf erfolgt die erste Triagierung des Patienten aufgrund der Arzneimittelkos-

ten im Vorjahr. Falls ein Patient unter diesen Indikator fällt, sind Alter und Geschlecht

nicht mehr relevant. Da stellt sich uns die Frage, ob es eine Evidenz dafür gibt, dass

Alter und Geschlecht bei hohen Arzneimittelkosten keine Rolle mehr spielen? Um eine

wirkliche Verfeinerung des Risikoausgleiches erreichen zu können, müssen aus Sicht

der FMH auch Alter und Geschlecht sowie möglichst viele weitere Faktoren (Wohnort-

region, Spitalaufenthalt und Morbiditätskriterien) mit einbezogen werden.

Mit der geplanten Berücksichtigung des Indikators Arzneimittelkosten im Vorjahr würde GE KVG sich die Anzahl der Risikogruppen auf 62 erhöhen (gegenwärtig 60 Risikogruppen). Wir

gehen davon aus, dass mit dieser moderaten Erhöhung auch weiterhin sichergestellt

sein sollte, dass die Anzahl der Versicherten in den einzelnen Risikogruppen auch bei

kleineren Kantonen eine "kritische Grösse" nicht unterschreitet und sich damit die Ge-

fahr von sog. "Ausreissern" bei den Durchschnittskosten nicht wesentlich erhöht.

Alter und Geschlecht sind vom Gesetzgeber definierte zwingende Risikomerkmale. Helsana