Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/29: Modifica dell'ordonanza del 12 aprile 1995 sulla compensazione dei rischi nell'assicurazione malattie (OCoR) · 39 pagine
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2 Riassunto dei pareri I pareri scritti sono riassunti qui di seguito.
2.1 Osservazioni relative all'indagine conoscitiva
Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore
Aufgrund der kurzen Frist zur Einreichung einer Stellungnahme und dem Umstand, BE dass diese Frist im Kanton Bern in die regierungsratssitzungsfreie Zeit und somit in die
Sommerferien des Gesundheitsdirektors fällt, kann weder der Kanton Bern noch der
Gesundheitsdirektor eine Stellungnahme zur oben erwähnten Vorlage einreichen. Da-
her hat im Kanton Bern die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Vorlage geprüft und lässt Ihnen eine Stellungnahme auf Verwaltungsebene zukommen.
Les délais impartis par le DFI ne permettant pas de présenter un projet de réponse au FR Conseil d'Etat, la Chancellerie d'Etat du canton de Fribourg a chargé la DSAS de ré-
pondre directement à l'OFSP. Pour les consultations à venir, nous vous prions de bien
vouloir prévoir des délais plus longs, en particulier en période estivale.
Die Anhörungsfrist ist klar zu kurz. In den meisten Kantonen finden die letzten Regie- LU rungsratssitzungen bereits in der 1. Juliwoche statt. Der Fristablauf am 4. August nützt
nichts. Auch im Kanton Luzern reicht die Frist nicht aus, um die Vorlage mit den Fach-
leuten zu besprechen und dann für die letzte Regierungsratssitzung vor den Sommerferien zu traktandieren. Ich nehme deshalb nur in meiner Funktion als Gesundheitsdirek-
tor Stellung.
Die Vernehmlassungsfrist verlängert sich in jedem Fall unter Berücksichtigung von Fe- NW rien- und Feiertagen sowie Inhalt und Umfang der Vorlage (Art. 7 Abs. 2 VIG). Die Bundesratsferien in den Monaten Juli und August gelten als Ferien im Sinne des Gesetzes.
Eine während dieser Zeit laufende Vernehmlassungsfrist verlängert sich daher von Ge-
setzes wegen. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung zumindest sinngemäss auch für Anhörungen zu Verordnungsentwürfen des Bundesrats gilt. Die Anhörungsfrist für
die hier behandelte Vorlage dauert vom 13. Juni bis zum 4. August 2014. Für eine Stel-
lungnahme zu diesem komplexen Thema ist der uns eingeräumte Zeitraum viel zu eng
bemessen. Innerhalb von weniger als vier Wochen – der Regierungsrat hat in den Ka-
lenderwochen 29 – 33 keine Sitzungen – können wir zu den uns zur Verfügung gestell-
ten Unterlagen nicht seriös Stellung nehmen. Aufgrund der eindeutig zu knappen Frist
lehnen wir die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
Es ist für uns unverständlich, weshalb eine Vernehmlassung in die Sommerferien fallen UR muss. Wir bitten Sie zu respektieren, dass die Verwaltung vorab eine minimale Zeit für
die materielle Prüfung des Geschäfts braucht. Zudem sollte die Vernehmlassungsfrist
nicht während den Ferien enden, weil somit die Kantonsregierung keine Möglichkeit hat eine Stellungnahme abzugeben. Vor diesem Hintergrund bleibt uns nichts anderes üb-
rig, als Ihnen mitzuteilen, dass der Kanton Uri auf eine Stellungnahme verzichten muss.
Die von Ihnen gewährte Anhörungsfrist von vier Wochen (nach Abzug der Ferien) ist ZG unzumutbar kurz. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich künftig im Sinne des Bundes-
gesetzes über das Vernehmlassungsverfahren an die dreimonatige Minimalfrist halten
oder eine allfällige Verkürzung adäquat begründen.
2.2 Pareri generali / valutazione generale del progetto
Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore
Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsst die Verfeinerung des Risikoausglei- AG ches grundsätzlich. Die Solidarität unter den Versicherten soll gestärkt werden. Durch
den Markt ist dies nicht zu realisieren, es braucht dazu entsprechende gesetzliche Re-
gelungen. Wichtig ist dem Regierungsrat, dass sich der zusätzliche administrative Auf-
wand, welcher durch die Ergänzung von zusätzlichen Kriterien für den Risikoausgleich,
im Rahmen hält. Das Verhältnis zwischen dem zusätzlichen Nutzen und den Zusatz-