Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/29: Modifica dell'ordonanza del 12 aprile 1995 sulla compensazione dei rischi nell'assicurazione malattie (OCoR) · 39 pagine

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Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore

ändert nichts an der Höhe der Ein- und Auszahlungen in bzw. aus dem Risikoausgleich,

würde aber mit minimalem Zusatzaufwand einen erheblichen Informationsgewinn erge-

ben, der für die Evaluation sowie für die zweite Etappe der Risikoausgleichsverfeine-

rung von grossem Nutzen wäre.

Die Daten sind wie vorstehend beschrieben an die Gemeinsame Einrichtung KVG zu

liefern und von dieser - aggregiert über alle Versicherer - öffentlich zur Verfügung zu

stellen.

bis

Artikel 2 Absatz 1 (neu) Helsana bis

1 Die Schwellenwerte werden vom BAG jeweils jährlich nach wissenschaftlichen Me-

thoden so festgelegt, dass die Wirkung des Indikators möglichst gross ist.

ter

Artikel 2 Absatz 1 (neu) Helsana ter

1 Die Arzneimittelkosten werden vom Versicherer in Gruppen von 500 CHF-Schritten

erhoben.

bis

Artikel 2 Absatz 2 (neu) Helsana bis

2 DRG-Sonderentgelte für Medikamente gelten als Arzneimittelkosten.

Gemäss parlamentarischer Initiative Nr. 13.411 von Frau NR Margrit Kessler wurde klar pharmaSuisse festgestellt, dass das System des Tiers Garants zur gezielten Risikoselektion führen

kann. Wir schlagen vor, dass bei den Parametern des Risikoausgleichs die Anwendung

des Systems des Tiers Garant durch die Versicherer berücksichtigt wird. Alternativ ist

für die Versicherer eine sehr kurze Rückerstattungsfrist gegenüber den Patienten ge-

setzlich zu verankern.