Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/29: Modifica dell'ordonanza del 12 aprile 1995 sulla compensazione dei rischi nell'assicurazione malattie (OCoR) · 39 pagine
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Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore
aufwand für die Administration muss stimmen. Mit dem bisherigen Risikoausgleich wurden die Zielsetzungen nur teilweise erreicht. Die Prämienunterschiede sind, trotz des
immensen Umverteilungsvolumens, nach wie vor sehr hoch und die Risikoselektion der Versicherten hat entsprechend der Wahrnehmung des Regierungsrats nicht abgenommen.
Die Standeskommission hat den ausgearbeiteten Verordnungsentwurf geprüft und be- AI grüsst die geplante Verfeinerung des Risikoausgleichs. Ein Risikoausgleich kann die
Nachteile einer Risikoselektion umso effektiver verhindern, je besser für die verwendeten Ausgleichsfaktoren die individuellen Kosten der Versicherten prognostizieren kön-
nen. In diesem Sinne ist es positiv zu werten, dass durch den neuen Indikator „Arznei-
mittelkosten im Vorjahr“ auch kostenintensive Patienten aus dem ambulanten Bereich
erkannt werden können und damit der Anreiz zur Risikoselektion bei Versicherten ge-
senkt werden kann.
Das Departement Gesundheit hat die Unterlagen geprüft und unterstützt die vom Bun- AR desrat vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung.
Aufgrund der kurzen Frist zur Einreichung einer Stellungnahme und dem Umstand, BE dass diese Frist im Kanton Bern in die regierungsratssitzungsfreie Zeit und somit in die Sommerferien des Gesundheitsdirektors fällt, hat im Kanton Bern die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Vorlage geprüft und lässt Ihnen eine Stellungnahme auf Verwal-
tungsebene zukommen.
Die Direktion begrüsst die von den eidgenössischen Räten beschlossene weitere Ver-
feinerung des Risikoausgleichs und das Vorhaben, die VORA in zwei Phasen zu revi-
dieren. Insbesondere wird begrüsst, dass mit der vorliegenden Revision eine Über-
gangslösung in Kraft tritt, welche weitere Indikatoren festlegt, die auf ein erhöhtes
Krankheitsrisiko hindeuten. Indem in der Risikoausgleichsformel neben den bisherigen Indikatoren neu der Indikator Arzneimittelkosten im Vorjahr berücksichtigt wird, können auch kostenintensive Versicherte erkannt werden, welche im Vorjahr keinen stationären Aufenthalt aufweisen. Dadurch werden die Versicherer entlastet und der Anreiz zur
Risikoselektion wird verringert.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir der geplanten Änderung zustimmen. Eine Verfeine- BL rung des Risikoausgleichs ist zu begrüssen. Die vorgeschlagene Regelung ist als Übergangslösung tauglich.
Der Kanton Basel-Stadt stimmt dem Revisionsvorschlag zu und befürwortet, dass der BS Risikoausgleich mit dieser Übergangslösung möglichst rasch im Sinn der vom Parla-
ment verabschiedeten Gesetzesänderung verfeinert werden soll. Wir begrüssen es,
dass mit dem neuen Morbiditätsindikator Arzneimittelkosten ein weiterer Beitrag zur
Senkung der bestehenden Risikoselektionsanreize erzielt werden soll. Den Erläuterungen ist zu entnehmen, dass mit dem Einbezug dieses neuen Indikators gemäss der vom BAG durchgeführten Umfrage bei den Krankenversicherern die Erklärungskraft der Risikoausgleichsformel von heute 17 Prozent auf 28 Prozent erhöht wird. Daraus schliessen wir allerdings, dass weitere Anstrengungen zur Verminderung der Risikoselekti-
onsmöglichkeiten geboten sind.
Wir möchten deshalb Folgendes festhalten: Gemäss den Erläuterungen wird mit diesem Schwellenwert bei 5'000 Franken gewährleistet, dass auch bei Versicherern, die den
Tiers garant anwenden, keine Versicherten mit Bruttoleistungen für Arzneimittel über
dem Schwellenwert unbekannt bleiben, und dass diesen Versicherern keine Entschädigungen verloren gehen. Der heute noch mögliche Tiers garant im Bereich Apotheke hat aber per se eine unerwünschte risikoselektionierende Wirkung, weil Krankenversicherer mit Tiers garant für Patientinnen und Patienten mit Bedarf an teuren Medikamenten
unerschwinglich sind. Sie müssten die hohen Medikamentenkosten zum Voraus bezahlen und dann zur Rückerstattung einreichen, was insbesondere für chronisch Kranke die eigenen finanziellen Möglichkeiten rasch übersteigen kann. Es wird auf die pa. Iv.
13.411 Kessler "Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Me-