Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 80Fedlex · Rapporto sui risultati
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
der derzeit geltenden Länder für den APV in Betracht zieht, sind Differenzen zu schwei-
zerischen Verhältnissen zwischen 40 bis 70% auszumachen. Dies würde nach ökono-
mischen Fakten heissen, dass zum Beispiel die Löhne der Schweizer Leistungserbrin-
ger im Medikamentensektor auf das Niveau der Vergleichsländer gesenkt werden
müssten, ebenso das allgemeine Preisniveau der übrigen Kosten. Davon sind wir weit
entfernt!
1. Antrag: es sollen keine neuen Länder in den APV einbezogen werden. Dadurch wür-
den die ökonomischen Gegebenheiten für die Leistungserbringer in der Schweiz noch
schlechter.
2. Antrag: die Toleranzmarge (Kommentar 2.3) soll bei 5% belassen werden, auch für
Generika. Es kann nicht einfach von einer dauernden Stabilität des Wechselkurses aus-
gegangen werden.
3. Für den Auslandpreisvergleich (APV) soll vom Publikumspreis abzüglich der Mehr-
wertsteuer ausgegangen werden. Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass in
einigen Ländern weder der Fabrikabgabe- noch Apothekereinstandspreis bekannt ist
und mit fiktiven Durchschnittswerten für den Grosshandel einfach ein „Preis“ errechnet
wird. Der Publikumspreis ist im Gegensatz dazu bekannt. Dadurch werden auch eventu-
elle länderspezifische Herstellerrabatte beim Vergleich „neutralisiert“.
4. Antrag ad Pt. 5.3 des Kommentars: FRISTEN
Die Publikation der Preissenkungen per 1. Juli mit Inkrafttreten per 1. September ist viel
zu kurz! Nachdem das BAG die Preissenkungen bereits Ende Mai verfügt, soll die
Preissenkung sofort bekannt gemacht werden, wobei ja vorgesehen ist, dass nach Ab-
lauf der Beschwerdefrist die mit Beschwerde belegten Produkte bekannt gemacht wer-
den.
Vorschlag: Curafutura
Abs. 5: Übersteigt der durchschnittliche Preis der Referenzländer den Preis, der sich
aus dem Vergleich mit anderen Arzneimitteln ergibt, so wird der Erstgenannte einem
Drittel und der andere Preis zu zwei Dritteln gewichtet. Wenn ein Auslandpreisvergleich
mit nur weniger als der Hälfte der Referenzländer möglich ist, gilt der Vergleich mit an-
deren Arzneimitteln.
Abs. 6: Übersteigt der Preis, der sich aus dem Vergleich mit anderen Arzneimitteln
ergibt, den durchschnittlichen Preis der Referenzländer, so ist letzterer für die Beurtei-
lung der Wirtschaftlichkeit massgeblich. Ist das Arzneimittel für die medizinische Versor-
gung von grosser Bedeutung oder ist der Auslandpreisvergleich nur mit weniger als der
Hälfte der Referenzländer möglich, so wird der Preis, der sich aus dem Vergleich mit
anderen Arzneimitteln ergibt, zu einem Drittel gewichtet, der durchschnittliche Preis der
Referenzländer zu zwei Dritteln.
Abs. 7: Streichen.
Abs. 8: Bedeutet das Arzneimittel einen bedeutenden medizinisch-therapeutischen Fort-
schritt, so wird bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein Innovationszuschlag
von maximal 20% im Vergleich mit dem Preis und der Wirksamkeit anderer Arzneimittel
(Art. 65b Abs. 2 Buchstabe b) berücksichtigt.
Abs. 9: Arzneimittel ohne therapeutischen Mehrnutzen erhalten im Vergleich zu anderen
Arzneimitteln (Art. 65b Abs. 2 Buchstabe b) einen Abschlag.
Vorschlag: Helsana