2.1.2 Steuerbare Leistungen im Bereich der Urproduktion

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 10. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 2.1.2 · Deutsch

Erzielen Urproduzenten Umsätze, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 26 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind, wird bei Erreichen beziehungsweise Überschreiten der massgebenden Betragsgrenze (CHF 100'000) die Steuerpflicht ausgelöst (→ Ziff. 3).

Beispiele von steuerbaren Leistungen

  • Handel mit zugekauften Erzeugnissen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Gärtnerei;

  • Herstellung von Käse aus zugekaufter Milch;

  • Aufzucht von nicht für die menschliche Ernährung bestimmten Tieren beispielsweise von Hunden, Mäusen oder Ziervögeln;

  • Verkauf von Wein durch Weinbauern (selbst oder durch Dritte gekeltert);

  • Bodenbearbeitungs-, Spritz- oder Erntearbeiten für Rechnung Dritter;

  • Pflanzen- oder Gartenartikelhandel;

  • Landschaftsgärtnerarbeiten für Dritte (z. B. Gartenpflege und -bau);

  • Wasserlieferungen aus eigener Quelle;

  • Kieslieferungen aus eigener Kiesgrube;

  • Verkauf alkoholhaltiger Getränke mit mehr als 0,5 Volumenprozent;

  • Betreiben einer Gastwirtschaft;

  • Betreiben einer Pferdepension;

  • Schneeräumung.