2.1.2 Steuerbare Leistungen im Bereich der Urproduktion
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 10. Juni 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 2.1.2 · Deutsch
Erzielen Urproduzenten Umsätze, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 26 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind, wird bei Erreichen beziehungsweise Überschreiten der massgebenden Betragsgrenze (CHF 100'000) die Steuerpflicht ausgelöst (→ Ziff. 3).
Beispiele von steuerbaren Leistungen
Handel mit zugekauften Erzeugnissen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Gärtnerei;
Herstellung von Käse aus zugekaufter Milch;
Aufzucht von nicht für die menschliche Ernährung bestimmten Tieren beispielsweise von Hunden, Mäusen oder Ziervögeln;
Verkauf von Wein durch Weinbauern (selbst oder durch Dritte gekeltert);
Bodenbearbeitungs-, Spritz- oder Erntearbeiten für Rechnung Dritter;
Pflanzen- oder Gartenartikelhandel;
Landschaftsgärtnerarbeiten für Dritte (z. B. Gartenpflege und -bau);
Wasserlieferungen aus eigener Quelle;
Kieslieferungen aus eigener Kiesgrube;
Verkauf alkoholhaltiger Getränke mit mehr als 0,5 Volumenprozent;
Betreiben einer Gastwirtschaft;
Betreiben einer Pferdepension;
Schneeräumung.