6.6 Gesamtleistungen

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.6 · Deutsch

Gesamtleistungen lassen sich mehrwertsteuerlich nicht in einzelne Leistungen aufteilen und sind demnach als eine Leistung zu versteuern (Art. 19 Abs. 3 MWSTG).

Beispiele