6.6 Gesamtleistungen
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.6 · Deutsch
Gesamtleistungen lassen sich mehrwertsteuerlich nicht in einzelne Leistungen aufteilen und sind demnach als eine Leistung zu versteuern (Art. 19 Abs. 3 MWSTG).
Beispiele
Überwinterung von Pflanzen inklusive Giessen, Spritzen und Düngen als lebenserhaltende Massnahmen ([Abbildung: im Original] Ziff. 6.10);
Pflanzenservice ([Abbildung: im Original] Ziff. 6.11).