6.7 Arbeiten an beweglichen Gegenständen (Fahrnisgegenstände)

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Juni 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.7 · Deutsch

Arbeiten an Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG
(→  Ziff. 6.2), die nicht mit Grund und Boden verbunden sind, unterliegen der Steuer zum reduzierten Steuersatz.

Beispiele

  • Giessen, Düngen und Spritzen von Topfpflanzen;

  • Umtopfen von Pflanzen.

Die Bearbeitung von anderen Gegenständen unterliegt hingegen dem Normalsatz.

Beispiel

  • Reparatur einer Wasserpumpe.