6.7 Arbeiten an beweglichen Gegenständen (Fahrnisgegenstände)
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Juni 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.7 · Deutsch
Arbeiten an Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG
(→ Ziff. 6.2), die nicht mit Grund und Boden verbunden sind, unterliegen der Steuer zum reduzierten Steuersatz.
Beispiele
Giessen, Düngen und Spritzen von Topfpflanzen;
Umtopfen von Pflanzen.
Die Bearbeitung von anderen Gegenständen unterliegt hingegen dem Normalsatz.
Beispiel
Reparatur einer Wasserpumpe.