6.1 Normalsatz
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.1 · Deutsch
Alle Leistungen, die nicht dem Sondersatz oder dem reduzierten Satz unterliegen, sind zum Normalsatz steuerbar (Art. 25 Abs. 1 MWSTG).
Beispiele
- Nährstoffanalyse des Bodens;
- Anlegen eines Teiches.