1.14.1.1 Bons ohne Rückvergütung durch Lieferanten oder Dritte

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.14.1.1 · Deutsch

Der Händler erhält von seinem Lieferanten (Engroshändler) und von Dritten keine Rückvergütung.

Das zu versteuernde Entgelt bemisst sich nach dem vom Kunden zu leistenden Betrag und wird zum massgebenden Steuersatz abgerechnet. Die durch die Abgabe von Bons gewährte Preisminderung stellt einen Rabatt dar. Versteuert wird das vereinnahmte Entgelt.

Beispiel

Bruttoverkaufspreis

CHF

2'300

abzüglich Bon

CHF

- 300

(Entgeltsminderung)

steuerbares Entgelt, inkl. 8,1 % MWST

CHF

2'000