1.14.1.1 Bons ohne Rückvergütung durch Lieferanten oder Dritte
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.14.1.1 · Deutsch
Der Händler erhält von seinem Lieferanten (Engroshändler) und von Dritten keine Rückvergütung.
Das zu versteuernde Entgelt bemisst sich nach dem vom Kunden zu leistenden Betrag und wird zum massgebenden Steuersatz abgerechnet. Die durch die Abgabe von Bons gewährte Preisminderung stellt einen Rabatt dar. Versteuert wird das vereinnahmte Entgelt.
Beispiel
Bruttoverkaufspreis | CHF | 2'300 | |
abzüglich Bon | CHF | - 300 | (Entgeltsminderung) |
steuerbares Entgelt, inkl. 8,1 % MWST | CHF | 2'000 |