1.14.1.2 Bons mit voller oder teilweiser Rückvergütung durch Lieferanten

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.14.1.2 · Deutsch

Der Händler erhält von seinem Lieferanten (Engroshändler) den Wert der eingelösten Bons vollumfänglich oder teilweise vergütet.

Das zu versteuernde Entgelt bemisst sich nach dem vom Kunden zu leistenden Betrag und wird zum massgebenden Steuersatz abgerechnet. Die vom Lieferanten erhaltene Rückvergütung stellt eine Einkaufsvergünstigung dar (Aufwandminderung). Die Vorsteuer ist somit entsprechend zu korrigieren.

Beispiel

Teil-Rückvergütung

Bruttoverkaufspreis

CHF

2'300

abzüglich Rabatt

CHF

- 300

(Entgeltsminderung)

steuerbares Entgelt, inkl. 8,1 % MWST

CHF

2'000

Teil-Rückvergütung Lieferant (Aufwandminderung)

CHF

200

(Anpassung der Vorsteuer)