1.2.2 Mit Reiseleistungen zusammenhängende Dienstleistungen

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 1.2.2 · Deutsch

Unter den mit weiterverkauften Reiseleistungen zusammenhängenden Dienstleistungen fallen Eigenleistungen eines Reisebüros wie Reise- oder Tourenleitung (z. B. bei Fahrrad- oder Bergtouren) sowie administrative Leistungen des Reisebüros (Auftragspauschale usw.) sofern sie in Zusammenhang mit einer weiterverkauften Reiseleistung erbracht werden.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 21 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen) und

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).