3.2.5.2.1 Elektronische Dienstleistungen
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 5. November 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.5.2.1 · Deutsch
Das Online-Bereitstellen von standardisierten elektronischen Erzeugnissen (Software, Apps, Bilder, Videospiele, Musik, Videos usw.) ist eine elektronische Dienstleistung.
Standardisierte Erzeugnisse sind Produkte, die auf Initiative eines Herausgebers entwickelt und an mehrere Kunden verkauft werden. Sie können vom Kunden erstanden und von diesem nach der Installation (oder nach einer kurzen Schulung) selbstständig verwendet werden. Standardisierte Erzeugnisse umfassen auch Erweiterungen und zusätzliche Module, die auf Initiative der Leistungserbringer angeboten werden und mit denen diese Erzeugnisse personalisiert werden können.
Beispiele
Online-Standardsoftware (Software as a service [SaaS]) oder heruntergeladene Standardsoftware. Das schliesst beispielsweise Werbeblocker-Programme (Ad-Blocker), Treiber für Peripheriegeräte, Firewalls, Videospiele, Desktop-Hintergrundbilder oder Bildschirmschoner, Fotos, Bilder, Vektorgrafiken, Videofilme, Musiktitel, Hörbücher, Klingeltöne usw. ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Produkte online verfügbar sind (bspw. Streaming) oder heruntergeladen werden.