6.1.2.1.1 Postpaid-SIM-Karten (Abonnement)
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.1.2.1.1 · Deutsch
Der blosse Verkauf einer SIM-Karte oder Zusatzkarte (ohne Gesprächsguthaben) gilt als Telekommunikationsdienstleistung, da es sich um die Verschaffung der Zugangsberechtigung zu einem Mobilfunknetz handelt. Sofern die Leistung als im Inland erbracht gilt, ist das Entgelt vom Anbieter zum Normalsatz abzurechnen.