6.1.2.1.1 Postpaid-SIM-Karten (Abonnement)

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.1.2.1.1 · Deutsch

Der blosse Verkauf einer SIM-Karte oder Zusatzkarte (ohne Gesprächsguthaben) gilt als Telekommunikationsdienstleistung, da es sich um die Verschaffung der Zugangsberechtigung zu einem Mobilfunknetz handelt. Sofern die Leistung als im Inland erbracht gilt, ist das Entgelt vom Anbieter zum Normalsatz abzurechnen.