6.1.2.1.2 Prepaid-SIM-Karte inklusive Gesprächsguthaben

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 1. August 2016

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.1.2.1.2 · Deutsch

Ist das Entgelt für den Verkauf einer SIM-Karte inklusive Gesprächsguthaben kleiner als das Gesprächsguthaben oder höchstens gleich hoch, so wird zwar ebenfalls der Zugang zum Mobilfunknetz verschafft, der Verkauf gilt aber als elektronisches Zahlungsmittel und ist erst im Zeitpunkt des effektiven Verbrauchs zum Normalsatz abzurechnen, da die SIM-Karte unentgeltlich abgegeben wird. Ein allfälliges Entgelt, welches das Gesprächsguthaben übersteigt, entspricht dem Entgelt für die SIM-Karte und ist, sofern die Leistung als im Inland erbracht gilt, zum Normalsatz steuerbar.