2.1.1 Allgemeines
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 2.1.1 · Deutsch
Bei erbrachten Leistungen ist zu prüfen, ob es sich um
a. | von der Steuer ausgenommene Dienstleistungen (→ Ziff. 2.1.4); |
b. | im Inland erbrachte, steuerbare Dienstleistungen (→ Ziff. 2.1.5.1); |
c. | im Ausland erbrachte, nicht der Steuer unterliegende Dienstleistungen (→ Ziff. 2.1.5.2); |
d. | im Inland erbrachte, steuerbare Lieferungen (→ Ziff. 2.1.6); oder |
e. | von der Steuer befreite Leistungen (→ Ziff. 2.1.7) |
handelt.
[Abbildung: im Original] | Praktische Hinweise für die Zuordnung branchenspezifischer Leistungen zu den vorstehenden Umsatzkategorien ergeben sich aus dem Leistungskatalog unter Ziffer 6. |