2.1.1 Allgemeines

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 1. Januar 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 2.1.1 · Deutsch

Bei erbrachten Leistungen ist zu prüfen, ob es sich um

a.

von der Steuer ausgenommene Dienstleistungen (→  Ziff. 2.1.4);

b.

im Inland erbrachte, steuerbare Dienstleistungen (→   Ziff. 2.1.5.1);

c.

im Ausland erbrachte, nicht der Steuer unterliegende Dienstleistungen (→  Ziff. 2.1.5.2);

d.

im Inland erbrachte, steuerbare Lieferungen (→  Ziff. 2.1.6); oder

e.

von der Steuer befreite Leistungen (→  Ziff. 2.1.7)

handelt.

[Abbildung: im Original]

Praktische Hinweise für die Zuordnung branchenspezifischer Leistungen zu den vorstehenden Umsatzkategorien ergeben sich aus dem Leistungskatalog unter Ziffer 6.