2.1.5.1 Im Inland erbrachte, steuerbare Dienstleistungen
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 2.1.5.1 · Deutsch
Liegt der Ort einer grundsätzlich steuerbaren Dienstleistung aufgrund der Ortsbestimmungsprinzipien (→ Ziff. 2.1.3) im Inland, so ist die Leistung - mit Anspruch auf Vorsteuerabzug - steuerbar bzw. ist die Bezugsteuer (→ Ziff. 2.2) geschuldet.