2.1.6 Im Inland erbrachte, steuerbare Lieferungen
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 2.1.6 · Deutsch
Für die Beurteilung, in welchen Fällen steuerbare Lieferungen vorliegen, sind die Ausführungen in der MWST-Info Ort der Leistungserbringung zu beachten.