ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.2.2.2 · Deutsch
Diese Leistungen fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 Buchstabe f MWSTG.
a. | Durch einen inländischen Beauftragten Die steuerliche Beurteilung von Verwaltungsleistungen, die durch einen inländischen Beauftragten für nicht dem KAG unterstellte inländische kollektive Kapitalanlagen erbracht werden, richtet sich nach der Art der jeweiligen Leistung. |
b. | Durch einen ausländischen Beauftragten Die steuerliche Beurteilung von Verwaltungsleistungen, die durch einen ausländischen Beauftragten für nicht dem KAG unterstellte inländische kollektive Kapitalanlagen erbracht werden, richtet sich nach der Art der jeweiligen Leistung. Im Falle von Leistungen nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG unterliegen die Dienstleistungen, welche von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, das nicht im MWST-Register eingetragen ist, beim Leistungsempfänger der Bezugsteuer (→ Ziff. 2.2). |