5.2.2.4 Verwaltung von nicht dem KAG unterstellten ausländischen kollektiven Kapitalanlagen
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.2.2.4 · Deutsch
Diese Leistungen fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 Buchstabe f MWSTG.
a. | Durch einen inländischen Beauftragten |
b. | Durch einen ausländischen Beauftragten |
Beispiel
Die Vermögensverwaltung durch eine im Inland ansässige Person für eine ausländische kollektive Kapitalanlage gilt gemäss Artikel 8 Absatz 1 MWSTG als im Ausland erbracht.
Entschädigt ein inländisches Unternehmen, welches von der ausländischen Fondsleitung einer ausländischen kollektiven Kapitalanlage mit der Führung der kollektiven Kapitalanlage beauftragt ist, einen im Ausland domizilierten, nicht im MWST-Register eingetragenen Asset Manager, so handelt es sich um eine von Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung, welche beim inländischen Unternehmen der Bezugsteuer unterliegt.