C.3.1 Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Mangels Leistung gehören auch die Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG i. V. m. Artikel 29 MWSTV nicht zum Entgelt.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zum Thema Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge sind der MWST-Info Subventionen und Spenden zu entnehmen.