C.3.4 Beiträge innerhalb eines Gemeinwesens

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Beiträge bzw. eine allfällige Defizitdeckung von einer DS an eine andere DS innerhalb des gleichen Gemeinwesens gelten nicht als Subventionen i. S. v. Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG, weshalb diese gemäss Artikel 33 Absatz 1 MWSTG zu keiner Vorsteuerkürzung führen.

Beispiel 1
Die DS Hallenbad erzielte im laufenden Jahr einen Aufwandüberschuss. Dieser wird Ende Jahr durch Mittel der allgemeinen Kasse gedeckt. Diese Defizitdeckung führt zu keiner Vorsteuerkürzung.

Beispiel 2
Die DS Liegenschaft saniert ein in ihrem Besitz befindliches Gebäude, welches mit Option (Art. 22 Abs. 1 MWSTG) an einen unabhängigen Dritten vermietet wird. Die notwendigen Investitionen werden durch Mittel der allgemeinen Kasse gedeckt. Dieser Beitrag führt zu keiner Vorsteuerkürzung.

Keine Beiträge innerhalb eines Gemeinwesens liegen vor, wenn hoheitliche Tätigkeiten oder eine konkrete Gegenleistung erbracht werden.

Praxisänderung infolge eines Gerichtsurteils betreffend die bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).