C.8.1 Einkaufsbeiträge neuer Mitglieder

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · C.8.1 Einkaufsbeiträge neuer Mitglieder · Deutsch

Einkaufsbeiträge von neu in einen Zweckverband eintretenden Mitgliedern sind gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG von der Steuer ausgenommen (→ Ziff. C.4.2).

Wird für diese Einkaufsbeiträge optiert (Art. 22 MWSTG), unterliegt das Entgelt dem Normalsatz.

Allfällige durch Einkaufsbeiträge ausgelöste Gutschriften an die übrigen Mitglieder stellen beim Zweckverband Entgeltsminderungen dar. Bei den empfangenden Mitgliedern bewirken diese Gutschriften eine Aufwandminderung.

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).