C.8.2 Leistungen gegenüber den Vertragsgemeinden
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Leistungen des Zweckverbandes an seine Mitglieder (z. B. in Form von Betriebsgebühren) sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG von der Steuer ausgenommen (→ Ziff. C.4.2). Dies gilt auch für eine allfällige Kostenverteilung anlässlich der jährlichen Schlussabrechnung.
Steuerbar sind hingegen Leistungen zwischen den am Zweckverband beteiligten Gemeinwesen untereinander sowie Leistungen des Zweckverbandes gegenüber Dritten (Nichtgemeinwesen und nicht am Verband beteiligte Gemeinwesen).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).