H.14.14 Neubau oder Sanierung einer Immobilie
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Beim Bau oder bei der Sanierung einer Immobilie kann eine DS die in der Investitionsrechnung und der Erfolgsrechnung angefallenen Vorsteuern im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit geltend machen.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen finden sich im Kapitel F. |
Praxisänderung infolge eines Gerichtsurteils betreffend die bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).