H.14.2 Vermietung von Gebäuden für Ferien-, Trainings- und Schullager
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die Vermietung von Gebäuden (Unterkünfte des Militärs und Zivilschutzanlagen) für Ferienlager, Trainingslager und Schullager sowie von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen gilt als Beherbergungsleistung und ist zum Sondersatz steuerbar (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a i. V. m. Art. 25 Abs. 4 MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Detaillierte Informationen finden sich in den MWST-Branchen-Infos Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen sowie Sport. |