H.14.3 Verpachtung von Alphütten / Maiensässen
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.14.3 Verpachtung von Alphütten /… · Deutsch
Die Verpachtung von Alphütten und Maiensässen für die Viehsömmerung ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG).
Zum Sondersatz für Beherbergungsleistungen steuerbar ist hingegen die Vermietung solcher Gebäude zu Ferienzwecken, und zwar selbst dann, wenn es sich um einen längerfristigen Vertrag handelt (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a i. V. m. Art. 25 Abs. 4 MWSTG).