10.6 Gratisleistungen an offizielle Gäste
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 10.6 · Deutsch
Die den offiziellen Delegationen aus Politik, Gewerbe, Sport, Kultur usw. und ihren Begleitern gratis erbrachten gastgewerblichen Leistungen, Beherbergungs- und Transportleistungen haben keine steuerlichen Konsequenzen. Der Vorsteuerabzug auf den diesbezüglichen Aufwendungen (Lebensmittel, Beherbergung oder Transport) kann grundsätzlich im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit geltend gemacht werden.