17.2.2 Vermietung von Ausstellungsflächen in Sportanlagen

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 17.2.2 · Deutsch

Die Vermietung einer ganzen Sportanlage oder von abgegrenzten Ausstellungsflächen ist von der Steuer ausgenommen. Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind die dem Mieter allenfalls separat in Rechnung gestellten oder im Mietpreis inbegriffenen Nebenkosten (z.B. Strom-, Gas- und Wasserverbrauch). Leistungen jedoch, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Vermietung der Sportanlage stehen (z.B. Bereitstellung des Standmaterials) sind separat zu fakturieren und zum Normalsatz abzurechnen. Wird die Vermietung der Sportanlage und des Standmaterials zu einem Pauschalpreis fakturiert und entspricht der Wert der Vermietung der Sportanlage mindestens 70 % des Gesamtengelts, ist das gesamte Entgelt von der Steuer ausgenommen (→  Ziff. 9.11).

Wird die ganze Sportanlage an den Veranstalter einer Ausstellung vermietet, sind die Einnahmen, die dieser aus der Vermietung von Standflächen erzielt, ebenfalls von der Steuer ausgenommen.