19.1.2 Eintragung ins schweizerische MWST-Register

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 19.1.2 · Deutsch

Falls die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erfüllt sind, hat sich der Sportler mit Wohnsitz im Ausland im Schweizer MWST-Register einzutragen. Die steuerpflichtige Person muss einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter bestimmen (Art. 67 Abs. 1 MWSTG). Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Treuhandgesellschaft, einen Anwalt oder eine Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. ein Sportverband) handeln. Es kann auch eine Privatperson oder ein Veranstalter eines Sportanlasses bestimmt werden. Der Sportler kann sich via elektronisch über das hierfür vorgesehene Portal bei der ESTV anmelden.

Der Sportler mit Wohnsitz im Ausland hat in der Folge die im Inland erbrachten und der Steuer unterliegenden Umsätze mit der ESTV abzurechnen. Der Vorsteuerabzug nach Artikel 28 Absatz 1 MWSTG kann grundsätzlich vorgenommen werden.