8.3 Von der Steuer ausgenommene Leistungen, die bei Ausübung der Option zum reduzierten Satz steuerbar sind
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 8.3 · Deutsch
Die in Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 14 - 16 MWSTG genannten Leistungen sind bei Ausübung der Option zum reduzierten Steuersatz steuerbar.Es handelt sich namentlich um:
Entgelte für die Teilnahme an Sportveranstaltungen (Startgelder) samt den darin enthaltenen Nebenleistungen (→ Ziff. 9.1);
Entgelte (Eintrittsbillette) für Sportveranstaltungen (→ Ziff. 9.2.1);
Entgelte aus dem Verkauf von Sportlizenzen (→ Ziff. 12.3).