8.3 Von der Steuer ausgenommene Leistungen, die bei Ausübung der Option zum reduzierten Satz steuerbar sind

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 8.3 · Deutsch

Die in Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 14 - 16 MWSTG genannten Leistungen sind bei Ausübung der Option zum reduzierten Steuersatz steuerbar.Es handelt sich namentlich um:

  • Entgelte für die Teilnahme an Sportveranstaltungen (Startgelder) samt den darin enthaltenen Nebenleistungen (→  Ziff. 9.1);

  • Entgelte (Eintrittsbillette) für Sportveranstaltungen (→  Ziff. 9.2.1);

  • Entgelte aus dem Verkauf von Sportlizenzen (→  Ziff. 12.3).