8.5 Beispiele optierter Leistungen, Einfluss auf den Vorsteuerabzug

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 8.5 · Deutsch

Beispiel 1
Ein Fussballklub (Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB) hat entschieden, im Jahr 2024 die Einnahmen aus Eintrittsbilletten für die Fussballspiele und aus bezahlten Aktivmitgliederbeiträgen (Ausnahme: Beiträge von Passivmitgliedern; → Ziff. 12.1) freiwillig zu versteuern (Option).

Steuerbare Einnahmen (exkl. MWST):

Eintrittsbillette Spiele

CHF

90'000

2,6 %

(Option)

Aktivmitgliederbeiträge (Junioren und sonstige Aktive)

CHF

60'000

8,1 %

(Option)

Sponsoring (Werbung)

CHF

130'000

8,1 %

Kantine / Buvette

CHF

160'000

8,1 %

Total steuerbare Einnahmen

CHF

440'000

Nicht steuerbare Einnahmen (Nicht-Entgelte): 

Beiträge «Jugend + Sport»

CHF

60'000

(11,1 %)

Andere nicht steuerbare Einnahmen, die nicht zu einer Vorsteuerkürzung führen:

Spenden

CHF

19'000

Beiträge von Passivmitgliedern

CHF

21'000

CHF

40'000

Total Einnahmen

CHF

540'000

(100 %)

Die Spenden und die Beiträge von Passivmitgliedern, welche mit Spenden gleichzusetzen sind (→ Ziff. 15), führen zu keiner Kürzung des Vorsteuerabzugs. Die Vorsteuer muss somit nur entsprechend dem Anteil der Beiträge «Jugend + Sport» (Subventionen; → Ziff. 13) am Gesamtumsatz gemäss Erfolgsrechnung von 540'000 Franken gekürzt werden. Die Vorsteuerkürzung beläuft sich somit auf 11,1 %.

Beispiel 2
Ein Skiklub organisiert im Dezember 2024 im Inland eine lokale Meisterschaft. Er hat entschieden, die Startgelder der Skifahrer und die Einnahmen aus an Dritte erteiltem Skischulunterricht freiwillig zu versteuern (Option). Für die Versteuerung der Einnahmen aus Aktivmitgliederbeiträgen (von Junioren und sonstigen Aktiven) hat er hingegen nicht optiert.

Steuerbare Einnahmen (exkl. MWST):

Startgelder der Skifahrer

CHF

10'000

2,6 %

(Option)

Schulung

CHF

10'000

8,1 %

(Option)

Sponsoring für den Skiwettkampf

CHF

75'000

8,1 %

Von der Steuer ausgenommene oder nicht steuerbare Leistungen (Nicht-Entgelte): 

Beiträge der Aktivmitglieder

CHF

5'000

ausgenommen

(ohne Option)

Beiträge «Jugend + Sport» für alle Aktivitäten

CHF

10'000

nicht steuerbar

Beitrag der Gemeinde zur Deckung des Defizits des Skiwettkampfs

CHF

20'000

nicht steuerbar

Andere nicht steuerbare Einnahmen, die nicht zu einer Vorsteuerkürzung führen:

Beiträge der Passivmitglieder

CHF

2'000

Spenden für alle Aktivitäten

CHF

10'000

Spenden für den Skiwettkampf

CHF

8'000

Total Einnahmen

CHF

150'000

Die Spenden (insgesamt CHF 18'000) und die Beiträge von Passivmitgliedern – die mit Spenden gleichzusetzen sind (→ Ziff. 12.1) – führen zu keiner Kürzung des Vorsteuerabzugs. Die Vorsteuer ist jedoch im Verhältnis der Beiträge der öffentlichen Hand (CHF 30'000) zum Gesamtumsatz gemäss Erfolgsrechnung von CHF 150'000 zu kürzen. Die Vorsteuerkürzung beträgt demnach 20 %. Aufgrund der ausgenommenen Umsätze (CHF 5'000) sind die verbliebenen Umsätze noch im Verhältnis zum steuerbaren und ausgenommenen Gesamtumsatz (CHF 100'000) zu korrigieren. Die Vorsteuerkorrektur beträgt somit 5 %.

In diesem Beispiel liegt ein Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht vor, da die steuerbaren (Sponsoring-)Leistungen, die allein für die Steuerpflicht entscheidend sind, die Limite von 100'000 bzw. 250'000 Franken für nicht gewinnstrebig und ehrenamtlich geführte Sportvereine (→ Ziff. 2) unterschreiten. Als Folge davon muss der Skiklub nicht nur die freiwillig versteuerten Leistungen (Option), sondern auch die (steuerbaren) Sponsoringleistungen in den MWST-Abrechnungen deklarieren.

Beispiel 3
Eine Vereinigung verschiedener Sportklubs (einfache Gesellschaft) organisiert im August 2024 einen Volkslauf. Sie hat entschieden, alle ausgenommenen Leistungen im Rahmen dieser Veranstaltung freiwillig zu versteuern (Option).

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Starterlaubnis, die Zwischenverpflegung und ein Erinnerungs-T-Shirt.

Steuerbare Einnahmen (exkl. MWST):

Startgelder der Läufer inklusive Nebenleistungen (Zwischenverpflegung, T-Shirt)

CHF

120'000

2,6 %

(Option)

Sponsoring

CHF

150'000

8,1 %

Verkauf von T-Shirts an Zuschauer

CHF

50'000

8,1 %

TV-Übertragungsrechte

CHF

70'000

8,1 %

Nicht steuerbare Einnahmen (Nicht-Entgelte)

Beiträge «Jugend + Sport»

CHF

50'000

(10 %)

Andere nicht steuerbare Einnahmen, die nicht zu einer Vorsteuerkürzung führen:

Spenden

CHF

60'000

Total Einnahmen

CHF

500'000

Die Spenden (CHF 60'000) führen zu keiner Kürzung des Vorsteuerabzugs, sind jedoch für die Berechnung der Vorsteuerkürzung im Gesamtumsatz zu berücksichtigen. Die Vorsteuer ist im Verhältnis des Anteils der Beiträge «Jugend + Sport» (CHF 50'000) zum Gesamtumsatz gemäss Erfolgsrechnung von 500'000 Franken zu kürzen. Die Vorsteuerkürzung beläuft sich somit auf 10 %.

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 26.05.2026; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 10 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2023 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).