8.4 Von der Steuer ausgenommene Leistungen, die bei Ausübung der Option zum Normalsatz steuerbar sind
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 3. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 8.4 · Deutsch
Die in den anderen Ziffern des Artikels 21 Absatz 2 MWSTG genannten Leistungen sind bei Ausübung der Option mehrheitlich zum Normalsatz steuerbar. Im Sportbereich gehören namentlich dazu:
Entgelte aus Sportunterricht (→ Ziff. 18.3);
Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge (ausgenommen sind Beiträge von Passivmitgliedern) von nicht gewinnstrebigen Einrichtungen (→ Ziff. 12.1);
Entgelte aus der Vermietung von Sportanlagen (→ Ziff. 17.2.1 und 17.2.4).