2.2.1.2 Ausnahmen
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.2.1.2 · Deutsch
Gemäss Artikel 22 Absatz 2 MWSTG ist die Option für folgende Tätigkeiten ausgeschlossen:
Leistungen im Versicherungsbereich (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG);
Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG);
Umsätze bei Geldspielen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWSTG); sowie
Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Vermietung, Verpachtung oder Verkauf; Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 und 21 MWSTG), wenn der Gegenstand vom Empfänger ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll.
[Abbildung: im Original] | Aufwendungen und Investitionen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von der Steuer ausgenommener Leistungen anfallen, für deren Versteuerung die Option ausgeschlossen ist, berechtigen nie zum Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). |
[Abbildung: im Original] | Nähere Erläuterungen zum Thema Ausschluss der Option können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |