2.2.1.2 Ausnahmen

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.2.1.2 · Deutsch

Gemäss Artikel 22 Absatz 2 MWSTG ist die Option für folgende Tätigkeiten ausgeschlossen:

  • Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Vermietung, Verpachtung oder Verkauf; Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 und 21 MWSTG), wenn der Gegenstand vom Empfänger ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll.

[Abbildung: im Original]

Aufwendungen und Investitionen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von der Steuer ausgenommener Leistungen anfallen, für deren Versteuerung die Option ausgeschlossen ist, berechtigen nie zum Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG).
Vorbehalten bleiben Sonderbestimmungen bezüglich Beteiligungen und Umstrukturierungen (→ Ziff. 2.2.4).

[Abbildung: im Original]

Nähere Erläuterungen zum Thema Ausschluss der Option können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.