3.3.3 Vorsteuerkorrektur auf sämtlichen Aufwendungen und Investitionen im Verhältnis des Gesamtumsatzes

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 3.3.3 · Deutsch

Bei dieser Variante wird die Vorsteuerkorrektur auf sämtlichen Aufwendungen und Investitionen entsprechend der Zusammensetzung des massgebenden Gesamtumsatzes vorgenommen. Eine Aufteilung der Vorsteuer nach der 3-Topf-Methode (→ Ziff. 3) erübrigt sich somit.

Voraussetzung für die Anwendung dieser Methode ist, dass die massgebenden Umsätze gleichartig sind resp. eine ähnliche Kostenstruktur aufweisen. Ferner dürfen keine oder nur geringfügige direkt zuordenbare Aufwendungen und Investitionen vorliegen.

Beispiel Musikhaus AG
Zur Darstellung der Vorsteuerkorrektur mittels dieser Methode wird – wie bei der Vorsteuerkorrektur im Verhältnis des bereinigten Gesamtumsatzes – das Beispiel der Musikhaus AG (→ Ziff. 3.3.1) verwendet.

Die Vorsteuerkorrektur für alle Vorsteuern wird aufgrund des Schlüssels nach dem Gesamtumsatz ermittelt.

Steuerbare Tätigkeit
Handel und Reparaturen

Von der Steuer ausgenommene Tätigkeit
Musikschule

Total

Umsatz

2'400'000

800'000

3'200'000

in %

75,00 %

25,00 %

100,00 %

Vorsteuern Waren und Material Handel und Reparaturen

121'500

Vorsteuern Waren und Material Musikschule

4'860

Vorsteuern Verwaltungsaufwand und sonstiger Betriebsaufwand

  22'500

Total Vorsteuern

148'860

Vorsteuerkorrektur 25 %

37'215

Prüfung, ob die Methode zu einem sachgerechten Resultat führt:
Die massgebenden Umsätze «Handel und Reparaturen» und «Musikschule» sind nicht gleichartig und weisen auch nicht eine ähnliche Kostenstruktur auf. Ferner liegen verschiedene direkt zuordenbare Aufwendungen (insbesondere Waren- und Materialaufwand) vor. Die Voraussetzungen zur Anwendung dieser Methode sind somit nicht erfüllt. Die Vorsteuerkorrektur auf sämtlichen Aufwendungen und Investitionen im Verhältnis des Gesamtumsatzes führt in diesem Beispiel zu keinem sachgerechten Resultat.