3.3.3 Vorsteuerkorrektur auf sämtlichen Aufwendungen und Investitionen im Verhältnis des Gesamtumsatzes
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 3.3.3 · Deutsch
Bei dieser Variante wird die Vorsteuerkorrektur auf sämtlichen Aufwendungen und Investitionen entsprechend der Zusammensetzung des massgebenden Gesamtumsatzes vorgenommen. Eine Aufteilung der Vorsteuer nach der 3-Topf-Methode (→ Ziff. 3) erübrigt sich somit.
Voraussetzung für die Anwendung dieser Methode ist, dass die massgebenden Umsätze gleichartig sind resp. eine ähnliche Kostenstruktur aufweisen. Ferner dürfen keine oder nur geringfügige direkt zuordenbare Aufwendungen und Investitionen vorliegen.
Beispiel Musikhaus AG
Zur Darstellung der Vorsteuerkorrektur mittels dieser Methode wird – wie bei der Vorsteuerkorrektur im Verhältnis des bereinigten Gesamtumsatzes – das Beispiel der Musikhaus AG (→ Ziff. 3.3.1) verwendet.
Die Vorsteuerkorrektur für alle Vorsteuern wird aufgrund des Schlüssels nach dem Gesamtumsatz ermittelt.
Steuerbare Tätigkeit | Von der Steuer ausgenommene Tätigkeit | Total | |
Umsatz | 2'400'000 | 800'000 | 3'200'000 |
in % | 75,00 % | 25,00 % | 100,00 % |
Vorsteuern Waren und Material Handel und Reparaturen | 121'500 |
Vorsteuern Waren und Material Musikschule | 4'860 |
Vorsteuern Verwaltungsaufwand und sonstiger Betriebsaufwand | 22'500 |
Total Vorsteuern | 148'860 |
Vorsteuerkorrektur 25 % | 37'215 |
Prüfung, ob die Methode zu einem sachgerechten Resultat führt:
Die massgebenden Umsätze «Handel und Reparaturen» und «Musikschule» sind nicht gleichartig und weisen auch nicht eine ähnliche Kostenstruktur auf. Ferner liegen verschiedene direkt zuordenbare Aufwendungen (insbesondere Waren- und Materialaufwand) vor. Die Voraussetzungen zur Anwendung dieser Methode sind somit nicht erfüllt. Die Vorsteuerkorrektur auf sämtlichen Aufwendungen und Investitionen im Verhältnis des Gesamtumsatzes führt in diesem Beispiel zu keinem sachgerechten Resultat.