3.3 Rückwirkender Entzug der Bewilligung

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 3.3 · Deutsch

Steuerpflichtigen Personen, denen die Anwendung der SSS-Methode aufgrund falscher Angaben gewährt wurde, kann die ESTV die Bewilligung im Rahmen der Verjährungsfrist nach Artikel 42 MWSTG respektive der Rechtskraft der Steuerforderung nach Artikel 43 MWSTG rückwirkend bis auf den Zeitpunkt der Gewährung dieser Abrechnungsmethode entziehen (Art. 80 MWSTV).