2.1.1 Grundsatz
MWST-Info 14 · Bezugsteuer
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 14 · Ziff. 2.1.1 · Deutsch
Dienstleistungen unterliegen der Bezugsteuer, sofern die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Sie unterliegen dem Empfängerortsprinzip (→ Ziff. 2.1.2);
der Ort der Leistungserbringung liegt im Inland (→ Ziff. 2.1.3);
sie sind nicht von der Steuer ausgenommen oder von der Steuer befreit
(→ Ziff. 2.1.4);der Dienstleistungserbringer ist ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das nicht im MWST-Register eingetragen ist (→ Ziff. 2.1.5);
es handelt sich nicht um Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen (→ Ziff. 2.1.6).