2.1.1 Grundsatz

MWST-Info 14 · Bezugsteuer

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Info 14 · Ziff. 2.1.1 · Deutsch

Dienstleistungen unterliegen der Bezugsteuer, sofern die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Sie unterliegen dem Empfängerortsprinzip (→  Ziff. 2.1.2);

  • der Ort der Leistungserbringung liegt im Inland (→  Ziff. 2.1.3);

  • sie sind nicht von der Steuer ausgenommen oder von der Steuer befreit
    (→  Ziff. 2.1.4);

  • der Dienstleistungserbringer ist ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das nicht im MWST-Register eingetragen ist (→  Ziff. 2.1.5);

  • es handelt sich nicht um Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen (→  Ziff. 2.1.6).