2.1.6 Ausnahme: Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen

MWST-Info 14 · Bezugsteuer

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Info 14 · Ziff. 2.1.6 · Deutsch

Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen (Art. 10 MWSTV) an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen unterliegen nie der Bezugsteuer (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Diese können jedoch die subjektive Steuerpflicht des ausländischen Leistungserbringers auslösen.

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Näheres zu solchen Leistungen findet sich in der MWST-Branchen-Info Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen.

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Detaillierte Ausführungen zur Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland können der MWST-Info Steuerpflicht entnommen werden.