2.1.6 Ausnahme: Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen
MWST-Info 14 · Bezugsteuer
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 14 · Ziff. 2.1.6 · Deutsch
Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen (Art. 10 MWSTV) an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen unterliegen nie der Bezugsteuer (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Diese können jedoch die subjektive Steuerpflicht des ausländischen Leistungserbringers auslösen.
[Abbildung: im Original] | Näheres zu solchen Leistungen findet sich in der MWST-Branchen-Info Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen. |
[Abbildung: im Original] | Detaillierte Ausführungen zur Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland können der MWST-Info Steuerpflicht entnommen werden. |