Vorlage
Vernehmlassung 1999/10: Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · 48 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage
GELTENDES RECHT VORENTWURF
Eintragungen mit Rückgriff gegenüber den
Vorgängern. Der Vorgänger kann belangt
werden, wenn sein Nachmann nicht innert
Monatsfrist nach der Aufforderung bezahlt
hat.
C. Haftung der Gesellschafter C. Haftung der Gesellschafter Art. 802 Art. 802
1Die Gesellschafter haften nach den für die Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft Kollektivgesellschaft geltenden Vorschriften haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsfür alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft vermögen.
solidarisch, jedoch nur bis zu der Höhe des
eingetragenen Stammkapitals.
2Sie werden von dieser Haftung in dem Mas-
se befreit, als dieses Stammkapital einbezahlt
worden ist. Diese Befreiung tritt nicht ein,
wenn das Stammkapital durch Rückleistungen
oder durch den ungerechtfertigten Bezug von
Gewinnbeträgen oder von Zinsen, ausge-
nommen Bauzinse, vermindert worden ist.
3Sie sind unter sich nach Massgabe ihrer
Stammeinlage zum Rückgriff berechtigt.
4Wird die Gesellschaft aufgelöst, so haben
die Liquidatoren oder die Konkursverwaltung
die Haftungssummen der Gesellschafter fest-
zustellen und einzufordern.
D. Nachschüsse D. Nachschüsse und Nebenlei-
stungen
I. Nachschüsse
1. Grundsatz Art. 803 Art. 803
1Die Statuten können die Gesellschafter über1 Die Statuten können die Gesellschafter über die Stammeinlagen hinaus zu Nachschüssen die Einlage hinaus zu Nachschüssen ververpflichten. Diese dürfen nur zur Deckung pflichten. Diese dürfen nur einverlangt wervon Bilanzverlusten verwendet werden und den, wenn
stehen nicht unter den Vorschriften über das 1. die Summe von Stammkapital und ge-Stammkapital. setzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist
(Kapitalverlust) oder
2. ein anderer in den Statuten umschriebener Fall von Eigenkapitalbedarf besteht.
2Die Bestimmungen der Statuten über die2 Mit Eintritt des Konkurses werden offene Nachschusspflicht sind nur gültig, wenn sie Nachschüsse fällig.
die Höhe, welche die Nachschüsse insgesamt
erreichen dürfen, mit einem bestimmten Be-
trag oder im Verhältnis zum Stammkapital
begrenzen.
3Die Nachschüsse werden durch Gesell-3 Die Statuten können eine Nachschusspflicht schaftsbeschluss in bestimmter Höhe einge- nur auf einen bestimmten, auf den Stammanfordert und sind, sofern es nicht anders geord- teil bezogenen Betrag festlegen. Dieser darf