Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/4: Parlamentarische Initiative Gotthard-Strassentunnel/A2. Bau einer zweiten Röhre (Giezendanner). · 18 Seiten

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Die KIK schlägt vor, den Bau einer zweiten Röhre zum heutigen einröhrigen Tunnel mit Sicherheitsstollen auszuführen und dieses Tunnelsystem im Einrichtungssbetrieb mit je nur einer Fahrspur und einem breiten Standstreifen zu betreiben. Die strassenseitigen Kapazitäten am Gotthard würden so nicht erhöht und die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene nicht gefährdet. Die Systemverfügbarkeit und die Verkehrssicherheit würden sich markant erhöhen. Die Kantone GL, FR und AG befürworten den Bau einer zweiten Röhre im Sinne des Vorschlages der KIK. Auch AR und GE sind aus Sicherheits- und Systemgründen für den Bau einer zweiten Röhre, der aber nicht zur Kapazitätserhöhung führen dürfe.

UR macht seine Zustimmung zum Bau einer zweiten Röhre von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig:

- Gewährleistung des Alpenschutzes: Ausnahmen nach Artikel 84 Absatz 3 BV sind

nur nach einer tatsächlichen Verlagerung des alpenquerenden Gütertransitverkehrs zu gewähren

- kein Ausbau der Strecke zwischen Erstfeld und Göschenen

- neue Verkehrslenkungsmassnahmen im Transitbereich zur Erreichung des Verla-

gerungsziels und zur Beschränkung des Schwerverkehrs auf der Gotthardachse durch marktwirtschaftliche, tarifliche oder dirigistische Instrumente. Dafür sind Nachverhandlungen mit der EU zum bilateralen Verkehrsabkommen aufzunehmen

- flankierende Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsfluss auf der A2 in Uri,

ohne den Binnenverkehr, insbesondere zum TI, zu beeinträchtigen

- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Gotthard-Strassentunnel und auf der A2/ Ri-

sikominderung beim Betrieb/Unterhalt des Tunnels

- Baubeginn frühestens nach Inbetriebnahme Gotthardbasistunnel

- die Gotthardpassstrasse bleibt eine Nationalstrasse

- Verbesserung der Raum- und Umweltsituation in Uri.

UR schlägt im Weiteren eine Änderung von Artikel 84 Absatz 3 BV vor:

„Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind der Bau einer zusätzlichen Strassentunnelröhre zwischen Göschenen und Airolo sowie Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten. Das Verlagerungsziel nach Absatz 2, die Verkehrssicherheit sowie der Verkehrsfluss und der Schutz der Umwelt sind durch geeignete Massnahmen zu gewährleisten.“

VS macht seine allfällige Zustimmung zu Planung und Bau einer zweiten Röhre von der Untersuchung folgender Aspekte abhängig:

- Erhöhung der Attraktivität des Gotthard-Strassentunnel durch eine zweite Röhre

- Auswirkungen einer eventuellen Schwerverkehrsbewirtschaftung auf die anderen

Alpenübergänge und damit verbundene, zusätzlich notwendige Ausbauten aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen

- Auswirkungen auf die Rentabilität der NEAT, Vereinbarkeit mit der Verlagerungs-

politik und der europäischen Verkehrspolitik.

SG und TG verzichten – wie erwähnt - auf eine einlässliche Stellungnahme. SG sieht Handlungsbedarf vornehmlich bei der die Verkehrssituation in den Agglomerationen und entlang der Ost-West-Achse sowie bei der Anbindung an die Hochleistungsnetze (Strasse und Schiene) im Ausland. TG verlangt bei einem allfälligen Bau flankierende Massnahmen, um die Verlagerung und die Finanzierung der NEAT nicht zu gefährden.