Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/4: Parlamentarische Initiative Gotthard-Strassentunnel/A2. Bau einer zweiten Röhre (Giezendanner). · 18 Seiten

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2.2.3 Für eine Verfassungsänderung

Kantone (5)

OW, BL, AR, AG, TI

Parteien (4)

CVP, FDP, LPS, SVP

Übrige Organisationen und Private (30)

eco-sui, SAV, SGV, ACS, AGVS, ASTAG, AutoCH, BauenCH, CFS, CP, FRS, FSP, HK BB, HK GE, HK GR, HK SO, IKST, LITRA, LRS, SBV, TCS, VP FR/SH/TI/VD, VSCI, VSIG, VSS, Blatter, Roth

Für eine Verfassungsänderung spreche, dass es beim Bau der zweiten Röhre nicht um eine neue Achse, sondern um die Erweiterung einer bestehenden gehe, die schwerwiegende Probleme bezüglich Verkehrsfluss und Sicherheit aufweise. Obwohl eine Verfassungsänderung materiell nicht zwingend sei, sei eine Volksabstimmung auch in (verkehrs)politischer Hinsicht erwünscht (BL, OW).

AR verlangt eine Volksabstimmung, falls die zweite Röhre eine Kapazitätserweiterung zur Folge hätte. AG ist für eine Verfassungsänderung, wenn sie in einer sinnvollen Anpassung des Alpenschutzartikels vorgenommen wird.

Die CVP macht die Zustimmung zu einer Verfassungsänderung von den gleichen Bedingungen abhängig wie zur Planung einer zweiten Röhre. Die SVP spricht sich für eine Verfassungsänderung entweder im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Giezendanner oder im Rahmen der Avanti-Initative aus.

Gemäss LITRA könne es aus realpolitischer Sicht im Interesse der Förderung des Agglomerationsverkehrs vorteilhaft sein, den Alpenschutzartikel mit einer weiteren Ausnahme zu ergänzen.

SGV, ACS, AGVS, ASTAG, AutoCH, BauenCH, CFS, FRS, TCS und VSCI sind mit der Verfassungsänderung im Prinzip einverstanden. Diese müsse aber entweder wie in der Avanti-Initiative vorgeschlagen erfolgen oder eine entsprechend offener formulierte, nicht objektbezogene Ausnahmebestimmung enthalten. Die übrigen Organisationen, die dem Planungsvorhaben zustimmen, sprechen sich auch für die entsprechende Verfassungsänderung aus.

2.2.4 Weitere Anliegen und Forderungen

Die KIK, GE und FR merken an, dass mit ihrem Vorschlag keine Verfassungsänderung nötig sei, da auf eine Kapazitätserhöhung verzichtet werde.

Die Kantone BE, LU, AI und VS beantworten die Frage zu einer Verfassungsänderung nicht direkt.

2.3 Auswirkungen auf die Verlagerungspolitik und die Rentabilität der NEAT

Frage 3:

Wie beurteilen Sie die vom Volk beschlossene Verlagerungspolitik für den Güterverkehr im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau einer zweiten Röhre des Strassentunnels am Gotthard? Welche Auswirkungen sehen Sie dabei auf die Rentabilität der NEAT?